Seit 1984 - mehr als 38 Jahre - setze ich mich bei Trennung und Scheidung mit meiner langjährigen Erfahrung und großem familienrechtlichen Wissen für unsere Mandantinnen und Mandanten ein.
Fast jeder wünscht nach der Trennung eine schnelle, kostengünstige Scheidung und möglichst eine Einigung in den damit verbundenen Folgesachen ohne teure und belastende Gerichtsverfahren.
Nicht die Schärfe der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Partei bestimmt daher meine Arbeit, sondern die fachlich wohl durchdachte konsequente Begleitung von der Trennung bis zur Scheidung.
Die Jahrzehnte meiner Tätigkeit als Scheidungsanwältin haben gezeigt, dass dieser Weg in den allermeisten Fällen zu besseren Ergebnissen führt als der Streit vor den Familiengerichten.
Sollte ein solcher nicht zu vermeiden sein, führt auch in diesen Fällen meine prozessuale Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor Gericht regelmäßig zu guten Ergebnissen.
Um die Scheidung einfach und unkompliziert zu gestalten, können Sie auch von meiner Möglichkeit der Online-Scheidung Gebrauch machen.
Bitte nutzen Sie das hierfür bereitgestellte Formular.
Ulrike Schönlau
Als Rechtsanwältin zugelassen seit 1983
Kanzleigründung 1984
Fachanwältin für Familienrecht seit 1994
Mitglied im DAV
Mitglied beim Deutschen Familiengerichtstag
Fremdsprache: Englisch
E-Mail: schoenlau@fachkanzlei-familienrecht-muenster.de
Rechtsgebiete
Gerichtliche Vertretung bei:
Wir bieten Ihnen als besonderen Service die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren unbürokratisch und schnell von zuhause aus einzuleiten.
Ein Anwaltsbesuch zur Besprechung Ihrer Scheidungsangelegenheit entfällt in diesem Fall. Erforderlich ist lediglich die Übermittlung des anliegenden Formulars. Mit Übersendung dieses Formulars ist ein Mandat zur Einreichung des Scheidungsantrages noch nicht erteilt. Vielmehr dient dies Formular dazu, uns Informationen zu übermitteln, die uns in die Lage versetzen, Ihnen die voraussichtlichen Scheidungskosten mitteilen zu können.
Selbstverständlich ist im Laufe des Verfahrens auch eine persönliche Unterredung und Beratung möglich, jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Für den Fall, dass Sie lediglich über ein geringes Einkommen verfügen, ist die Stellung eines Antrags auf Verfahrenskostenhilfe möglich.
Nutzen Sie unser Online Formular oder drucken Sie unser Formular aus.
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Fachkanzlei Familienrecht Ulrike Schönlau
Alter Fischmarkt 21
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